Hepatitis B- und C-Screening zukünftig Bestandteil des „Routine-Check-ups“

Die Gesundheitsuntersuchung steht allen GKV-Versicherten ab 35 Jahren alle drei Jahre zu. Das Hepatitis-Screening kann einmalig (also nicht alle drei Jahre) in Anspruch genommen werden. Die Idee ist, das so Infektionen bei Menschen aufgedeckt werden können, die bisher nicht davon ausgegangen waren, mit HCV oder HBV infiziert zu sein.
Auch wenn jüngere Menschen leider nicht berücksichtigt werden, stellt die Aufnahme des Hepatitis-Screenings in den Check-up einen richtigen und wichtigen Schritt zur Reduktion der Zahl derjenigen dar, die eine unerkannte chronische Virus-Hepatitis haben.
Unabhängig von dieser neuen Regelung können sich natürlich alle Versicherten weiterhin auf Hepatitis-B oder Hepatitis-C untersuchen lassen, die einen Verdacht haben, infiziert zu sein (zum Beispiel, weil Symptome oder besondere Risiken vorliegen). Auch wenn sich manche Ärzt*innen hier schwertun. Sie brauchen sich keine Sorge um die Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen machen. Da Hepatitis-B/C meldepflichtige Infektionserkrankungen sind, können Ärzt*innen diese Labordiagnostik außerhalb ihres üblichen Laborbudgets abrechnen (EBM-Ziffer 32006).
tau